Informationspflichten nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Die Bewerbungsunterlagen werden von der Bückmann GmbH & Co. KG ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung verarbeitet und sofern nicht in Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben.
Bewerberdaten werden grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten nach Vergabe der jeweiligen Stelle gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Bewerber, die eine Einwilligung zur weiteren Speicherung der Daten im Bewerberdatenpool erteilt haben.
Bei diesen Daten wird nach Ablauf von zwei Jahren geprüft, ob ein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ansonsten werden die Daten gelöscht bzw. datenschutz-gerecht vernichtet.
Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Bückmann GmbH & Co. KG und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich.
Jede/r Bewerber/in hat das Recht, Auskunft zu den zu ihrer/seiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die eventuellen Empfänger/innen einer Datenübermittlung zu erhalten. Eine Antwort dazu sollte mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Auskunftsersuchens erfolgen. Darüber hinaus hat jede/r Bewerber/in das Recht, sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Bückmann GmbH & Co. KG oder auch an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – hier Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf – zu wenden.